Suche öffnen

«Der FVH für Pferde steht für vertiefte Kompetenzen in der Pferdemedizin.»

FVH Pferde

Der Facharzttitel für Pferdespezialisten

Fachtierärztinnen und Fachtierärzte mit dem Titel «FVH für Pferde» sind spezialisiert auf die Pferde. Sie haben eine Weiterbildung von mindestens drei Jahren absolviert. Fachtierärzte FVH für Pferde haben sich in verschiedenen Bereichen der Pferdemedizin weitergebildet und bieten vertiefte Kenntnisse für die Behandlung Ihres Equiden.

Nach Abschluss der strukturierten Weiterbildung soll die Fachtierärztin / der Fachtierarzt FVH für Pferde über ein breites schulmedizinisches Wissen und Können verfügen, das ihm/ihr erlaubt, jedes Pferd selbstständig zu beurteilen und zu behandeln oder gegebenenfalls an eine spezialisierte Klinik zu überweisen. Er/sie muss zu Fragen der Pferdemedizin, –chirurgie und -gynäkologie sowie Krankheitsprävention in Pferdesport und -haltung kompetent Auskunft erteilen können.

Die Weiterbildung ist in folgenden Haupt- und Nebenfächern zu absolvieren

a. Hauptfächer

i. Innere Medizin
ii. Orthopädie
iii. Chirurgie

b. Nebenfächer

i. Gynäkologie, Andrologie und Geburtshilfe
ii. Bildgebende Verfahren
iii. Infektiologie
iv. Anästhesiologie
v. Ophthalmologie
vi. Arbeitsphysiologie und Sportmedizin
vii. Pferdefütterung
viii. Verhalten, Tierschutz und Haltung
ix. Pferdezucht und Genetik
x. Rechtskunde und Amtstierärztliches
xi. Kundenbetreuung und Praxisführung

Die strukturierte Weiterbildung umfasst mindestens drei Jahre praktische Vollzeit-Tätigkeit im Fachbereich an einer anerkannten Weiterbildungsstätte und bei einem anerkannten Weiterbildner. Dabei muss mindestens ein Jahr an einer universitären und mindestens ein Jahr an einer nicht-universitären Weiterbildungsstätte absolviert werden.

 

FVH Kandidaten finden alle weiteren relevanten Dokumente im Mitgliederbereich unter mySVPM.

 

Gebühren FVH-KanditatInnen

  • Mitgliedschaft SVPM CHF 30.00, jährlich
  • Ausbildungsgebühr CHF 300.00, jährlich, erstmals bei der Anmeldung
  • Prüfungsgebühr CHF 1‘000.00, einmalig, zahlbar bei Prüfungsanmeldung (bei Wiederholung der Prüfung CHF 750.-, bei Wiederholung einer Teilprüfung CHF 500.-)
  1. Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet (Art. 40 lit. b MedBG)
  2. Fachtierärzte "FVH für Pferdemedizin GST" müssen jedes Jahr mindesten 40 Bildungsstunden erwerben
  3. Jeder Tierarzt ist verpflichtet, über seine Fortbildung Buch zu führen.
  4. Die Administration der Fortbildungspflicht erfolgt durch die Geschäftsstelle der GST. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die Bildungskommission der SVPM.

Weitere Informationen sind unter allgemeine Fortbildungspflicht zu finen

Informationen und Kontakt Sekretariat

Kontakt:
SVPM FVH Sekretariat Bildungskommission