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«Richtlinien zur Anerkennungen von pferdemedizinischen Bildungsveranstaltungen.»


Die folgenden Richtlinien sind verbindlich für alle Anerkennungen von pferdemedizinischen Bildungsveranstaltungen als Fort- bzw. Weiterbildung durch die Schweizerische Vereinigung für Pferdemedizin (SVPM).

Kriterien

Voraussetzung für die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung ist die Erfüllung folgender Kriterien:

 

  • Es sollen nur Anträge mit Weiterbildungsinhalten eingereicht werden, die an Universitäten gelehrt werden bzw. an Hochschulwissen anknüpfen.
  • Die Bildungsveranstaltung ist öffentlich.
  • Die Teilnehmenden der Veranstaltung sind grundsätzlich Tierärzt*innen (oder Studierende der Veterinärmedizin), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe.
  • Die Referent*innen weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für die Vermittlung der Inhalte der Bildungsveranstaltung aus. Dies trifft in der Regel auf Tierärzt*innen zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer Berufe.
  • Der Veranstaltende sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Veranstaltung ohne Mängel erfolgt.
  • Die Inhalte der Bildungsveranstaltung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien wie z. B. durch die pharmazeutische Industrie ist im Rahmen der Vorgaben des R-BPBO zulässig.
  • Die Teilnahmebescheinigungen (Zertifikate) für Bildungsveranstaltungen dürfen erst am Veranstaltungsort nach Kontrolle der Teilnahme durch den Veranstalter abgegeben werden.
  • Bei der Vergabe von Bildungsstunden gilt das Reglement über die Vergabe von Bildungspunkten der GST (R-BPBO)
  • Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Bildungsausschuss (BA) der GST

Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist ein schriftlicher Antrag (Onlineformular) des Veranstalters erforderlich.

Die Berechnung der anrechenbaren Zeit in Form von Bildungsstunden bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inkl. Diskussion, also abzüglich aller Pausen, Begrüssung, Einführung oder ähnlichem. Gegebenenfalls sind auch Podiumsdiskussionen, Fallbesprechungen, Bestandesbesuche unter Anleitung etc. anrechenbar.

Gemäss dem Reglement über die Vergabe von Bildungsstunden (R-BPBO) bemisst die kleinste Anrechnung 60min, jede weitere Stunde wird auf- oder abgerundet (Abrundung bei angebrochenen 1-29 Minuten, Aufrundung bei angebrochenen 30-59 Minuten). Halbe Bildungsstunden sind nicht möglich.

Bei Webinaren mit Erfolgskontrolle muss der Veranstalter der GST zur Eintragung der Bildungsstunden bei einer erfolgreich absolvierten Erfolgskontrolle eine entsprechende Meldung zukommen lassen. Die Webinare dürfen maximal bis zu einem Jahr nach der Erstpräsentation mit entsprechender Bildungsstunden-Akkreditierung zur Verfügung gestellt werden.

Bei Webinaren ohne Erfolgskontrolle muss der Veranstalter die persönliche Teilnahme von Teilnehmenden am Seminar dokumentieren. Die Akkreditierung gilt für eine Durchführung und nicht für die zur Verfügung gestellte Aufzeichnung.

Die Bearbeitung des vollständig eingereichten Antrages dauert mindestens 2-4 Wochen. Die SVPM-Bildungskommission entscheidet auf Grund Ihrer eingereichten Angaben. Der Entscheid wird schriftlich mit Kopie an die GST mitgeteilt.

Eine Vorlage für die Erstellung der Teilnehmerliste (Excel-Tabelle) erhalten Sie hier.

Gegen eine Gebühr von CHF 20.- kann eine Vorlage für die Teilnahmebestätigung angefordert werden. Die Vorlage (Word-Dokument) muss ausgefüllt an den Bildungskommissionspräsidenten SVPM gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der GST-Website. Auf allfällige Fragen geben Ihnen die Bildungskommissionen der GST oder der SVPM gerne Auskunft.

Bei der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen fallen folgende Gebühren an:

 

  • Bearbeitung SVPM je Veranstaltung CHF 100.-
  • Bearbeitung SVPM mehrerer gleicher Veranstaltungen in einem Antrag CHF 120.-
  • Bearbeitung SVPM mehrerer verschiedener oder mehr als zwei­tägiger Veranstaltungen CHF 180.-
  • Express-Bearbeitung SVPM (Akkreditierung innerhalb 2 Wochen) zusätzlich CHF 100.-

Sobald die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die SVPM erfolgt ist, wird dem Veranstalter und der GST Bericht erstattet. Die GST stellt die Bescheinigung der Bildungsstunden (Teilnahmebescheinigungen) aus und sendet diese dem Veranstalter fristgerecht zu.

  • Versand- und Portokosten gehen zu Lasten des Veranstalters

Bildungsveranstaltungen können im Online-Veranstaltungskalender der GST eingetragen werden und erscheinen dann automatisch im Veranstaltungskalender der SVPM.