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Die Veterinärmedizin entwickelt sich rasant – Tierärztinnen und Tierärzte bilden sich stetig weiter.

Fortbildungspflicht

Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet

Ab 1.1.2024 gelten Bildungsstunden (BS) - Umrechnung 1 BP = 4 BS

 

  1. Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet (Art. 40 lit. b MedBG)
  2. Pro Jahr muss jeder Tierarzt mindestens 20 Bildungsstunden erwerben.
  3. Fachtierärzte "FVH für Pferde" müssen jedes Jahr mindesten 40 Bildungsstunden erwerben (siehe auch Merkblatt "FVH Fortbildungskontrolle").
  4. Jeder Tierarzt ist verpflichtet, über seine Fortbildung Buch zu führen. Dazu stellt die GST eine Fortbildungstabelle zur Verfügung.
  5. Als Grundlage zur Rezertifizierung dient neu das GST Online-Fortbildungskonto "Meine Bildungspunkte" im Mitgliederbereich. Auf dieser Webseite ist auch ein FAQ mit Fragen und Antworten zum Thema aufgeschaltet.
  6. Die Administration der Fortbildungspflicht erfolgt durch die Geschäftsstelle der GST. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die Bildungskommission der SVPM.
  • Teilnahme Tagung passiv: 4 BS pro Halbtag
  • Teilnahme Tagung aktiv: 4 BS pro Stunde aktiver Beitrag (Poster, Referat etc.)
  • Teilnahme an Kursen / Workshops: 4 BS pro Halbtag
  • Teilnahme an Exkursionen: 4 BS pro Tag
  • Teilnahme an regelmässig stattfindenden kürzeren Veranstaltungen, Seminaren, Kolloquien, Fallbesprechungen mit Kollegen: 1 BS für 1 Stunde besuchte Einzelveranstaltung derselben Reihe pro Semester, dabei insgesamt maximal 10 BS pro Semester bzw. 20 BS pro Jahr (Teilnehmer muss diese als tabellarische Übersicht in der Eigendeklaration erfassen)
  • Praktikumstierärzt*innen Kern- und/oder Vertiefungspraktikum: 8 BS für die Betreuung eines Praktikanten pro 4 Wochen bzw. 24 BS / 12 Wochen, dabei insgesamt maximal 24 BS pro Jahr
  • Weiterbildner*innen FVH: 16 BS pro Jahr, bei >1 FVH-Kandidat*innen maximal 24 BS pro Jahr
  • Tutor von FVH-Kandidat*innen: 4 BS pro Jahr, bei >1 FVH-Kandidat*innen maximal 8 BS pro Jahr
  • Publikationen in Fachzeitschriften: 16 BS pro Publikation (Erstautor*in), 8 BS pro Publikation (Co-Autor*in, Letzt-Autor*in)
  • Dokumentierte Webinare (Veranstalter müssen gewährleisten können, dass Teilnehmende die Teilnahme dokumentieren können): 1 BS pro 1 Stunde
  • Es dürfen maximal 20 überzählige fachspezifische BS einer Kontrollperiode auf die nachfolgende Kontrollperiode übertragen werden (wovon mind. 12 BS fachspezifisch sein müssen)

Umrechnung 1 Bildungspunkt (BP) = 4 Bildungsstunden (BS)

1 ATF-Stunde oder 1 BS der ÖTK entsprechen 1 BS der GST.

Anerkannte Weiterbildungen ausserhalb der CH und der EU finden Sie auf dieser Verlinkung.

 

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen

Alle nötige Informationen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen finden sie hier

Informationen und Kontakt Sekretariat

Kontakt:
SVPM FVH Sekretariat Bildungskommission