Merkblatt SVPM zur Fortbildungspflicht
Seit Januar 2006 ist die neue Bildungsordnung der GST in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen bezüglich der Fortbildung für GST-Mitglieder und für Träger des Titels Fachtierarzt FVH für Pferde. Details können in der Bildungsordnung der GST nachgelesen werden (http://www.gstsvs.ch/membres/Statuten_und_Reglemente.php).
Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten Änderungen für die SVPM Mitglieder zusammen:
1. Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet (Art. 4 Reglement über die Fortbildung (R-FBBO))
2. Pro Jahr muss jeder Tierarzt mindestens 5 Bildungspunkte erwerben.
3. Fachtierärzte FVH für Pferde müssen jedes Jahr mindesten 10 Bildungspunkte erwerben. Diese Bildungspunkte müssen fachspezifisch sein.
4. Jeder Tierarzt ist verpflichtet über seine Fortbildung Buch zu führen. Dazu stellt die GST im oben erwähnten Link eine Tabelle zur Verfügung.
5. Die Kontrolle der Erfüllung der Fortbildungspflicht erfolgt durch die Geschäftsstelle der GST.
6. Bildungspunktesystem
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Teilnahme Tagung passiv 1 BP pro Halbtag |
1 BP pro Halbtag |
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Teilnahme Tagung aktiv |
1 BP pro Halbtag + 2 BP pro aktiver Beitrag (Poster, Referat etc.) |
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Teilnahme an Kursen / Workshops |
1 BP pro Halbtag |
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Teilnahme an regelmässig stattfindenden kürzeren Veranstaltungen, Seminaren, Kolloquien, Fallbesprechungen mit Kollegen |
7 BP für 2 Wochenstunden während 1 Semester bei mind. 10 besuchten Einzelveranstaltungen. 3,5 BP für 1 Wochenstunde während 1 Semester bei mind. 10 besuchten Einzelveranstaltungen. |
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Selbststudium (Literatur, elektronische Lehrmittel) |
0.5 BP pro 2 Stunden; pro Jahr werden so max. 4 BP (FB mit FVH-Titel) bzw. max. 2 BP (FB ohne FVH-Titel) angerechnet. Die Dokumentation hat mittels Zusammen-fassung oder Lernjournal zu erfolgen |
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Publikationen in Fachzeitschriften |
5 BP pro Publikation (Hauptautoren), 1 BP pro Publikation (Mitautoren) |