SVPM-ASME
SVPM ASME

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen

Merkblatt - Anerkennung Bildungsveranstaltungen

(Stand 9-2011)
Merkblatt Anerkennung von Bildungsveranstaltungen SVPM

Die folgenden Richtlinien sind verbindlich für alle Anerkennungen von pferdemedizinischen Bildungsveranstaltungen als Fort- bzw. Weiterbildung durch die Schweizerische Vereinigung für Pferdemedizin (SVPM).

Kriterien

Voraussetzung für die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung ist die Erfüllung folgender Kriterien:

· Die Bildungsveranstaltung ist öffentlich.

· Die Teilnehmer der Veranstaltung sind grundsätzlich Tierärztinnen und Tierärzte (oder Studierende der Veterinärmedizin), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe.

· Die Referenten weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für die Vermittlung der Inhalte der Bildungsveranstaltung aus. Dies trifft in der Regel auf Tierärztinnen und Tierärzte zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer Berufe.

· Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Veranstaltung ohne Mängel erfolgt.

· Die Inhalte der Bildungsveranstaltung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z. B. durch die pharmazeutische Industrie, ist im Rahmen der Vorgaben des R-BPBO zulässig.

· Die Teilnahmebescheinigungen (Zertifikate) für Bildungsveranstaltungen dürfen erst am Veranstaltungsort nach Kontrolle der Teilnahme durch den Veranstalter abgegeben werden.

· Bei der Vergabe von Bildungspunkten gilt das Reglement über die Vergabe von Bildungspunkten der GST (R-BPBO Art. 2 &3)

· Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Bildungsausschuss (BA) der GST

Antrag

Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist ein schriftlicher Antrag des Veranstalters erforderlich. Daraus gehen folgende Angaben hervor:

· Ort

· Datum

· Programm (Themen; vollständiger Zeitplan inkl. aller Anfangs-, End- und genauen Pausenzeiten)

· Referenten (Vor- und Nachname, Titel, berufliche Tätigkeit und fachliche Qualifikation, evt. weitere Informationen)

· Veranstalter (vollständige Adresse und Erreichbarkeit, inkl. Angabe der zuständigen Kontaktperson)

Die Berechnung der anrechenbaren Zeit in Form von Bildungspunkten bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inkl. Diskussion, also abzüglich aller Pausen und Beiträgen wie „Begrüssung“, „Einführung“ etc. Gegebenenfalls sind auch Podiumsdiskussionen, Fallbesprechungen, Bestandesbesuche unter Anleitung etc. anrechenbar. Gemäss dem Reglement über die Vergabe von Bildungspunkten (R-BPBO) werden nur ganze Stunden angerechnet (Auf- bzw. Abrundung).

Bitte helfen Sie uns, Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, indem Sie uns nur vollständige Anträge gemäss dem vorgegebenen Raster einreichen.

Ihren Antrag mit sämtlichen Beilagen in digitalisierter Form richten Sie bitte möglichst frühzeitig an die SVPM-Bildungskommission (info@tierzentrum-zum-rhy.ch). Die Bearbeitung des vollständig eingereichten Antrages dauert mindestens 2 Wochen, im Maximum 4 Wochen . Die SVPM-Bildungskommission entscheidet auf Grund Ihrer eingereichten Angaben. Der Entscheid wird schriftlich mit Kopie an die GST mitgeteilt.

Nicht-spezies- bzw. fachspezifische Bildungsveranstaltungen werden vom Bildungsausschuss der GST akkreditiert: fortbildung@gstsvs.ch

Gebühren und Zertifikate

Bei der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen fallen folgende Gebühren an:

tägiger Veranstaltungen 180.-

Sobald die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die SVPM erfolgt ist, wird dem Veranstalter und der GST Bericht erstattet. Die GST stellt die Bescheinigung der Bildungspunkte (Teilnahmebescheinigungen) aus und sendet diese dem Veranstalter fristgerecht zu.

Aufnahme in Veranstaltungskalender

Anerkannte Bildungsveranstaltungen werden in den elektronischen Veranstaltungskalender der SVPM und der GST aufgenommen. Erfolgt die Anerkennung frühzeitig, wird sie auch im Veran­stal­tungskalender des Schweizerischen Archiv für Tierheilkunde SAT publiziert.

ad Email: Anerkennung_von_Bildungsveranstaltungen SVPM