Merkblatt - Anerkennung Bildungsveranstaltungen
(Stand 9-2011)
Merkblatt Anerkennung von Bildungsveranstaltungen SVPM
Die
folgenden Richtlinien sind verbindlich für
alle Anerkennungen von pferdemedizinischen Bildungsveranstaltungen als
Fort-
bzw. Weiterbildung durch die Schweizerische Vereinigung für
Pferdemedizin (SVPM).
Kriterien
Voraussetzung für die Anerkennung einer
Bildungsveranstaltung ist die Erfüllung folgender
Kriterien:
·
Die Bildungsveranstaltung ist
öffentlich.
·
Die Teilnehmer der Veranstaltung sind
grundsätzlich Tierärztinnen und Tierärzte (oder Studierende der
Veterinärmedizin), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe.
·
Die Referenten weisen eine ausreichende
fachliche Qualifikation für die Vermittlung der Inhalte der
Bildungsveranstaltung aus. Dies trifft in der Regel auf Tierärztinnen
und
Tierärzte zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer
Berufe.
·
Der Veranstalter sollte aufgrund seiner
Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die
Organisation und
Durchführung der Veranstaltung ohne Mängel
erfolgt.
·
Die Inhalte der Bildungsveranstaltung sind
unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive
Produktinformation
nach wissenschaftlichen Kriterien, z. B. durch die pharmazeutische
Industrie,
ist im Rahmen der Vorgaben des R-BPBO
zulässig.
·
Die Teilnahmebescheinigungen (Zertifikate)
für Bildungsveranstaltungen dürfen erst am Veranstaltungsort nach
Kontrolle der
Teilnahme durch den Veranstalter abgegeben
werden.
·
Bei der Vergabe von Bildungspunkten gilt das
Reglement über die Vergabe von Bildungspunkten der GST (R-BPBO Art. 2
&3)
·
Bei Unstimmigkeiten entscheidet der
Bildungsausschuss (BA) der
GST
Antrag
Für
die Anerkennung von
Bildungsveranstaltungen ist ein schriftlicher Antrag des Veranstalters
erforderlich. Daraus gehen folgende Angaben
hervor:
·
Ort
·
Datum
·
Programm (Themen; vollständiger Zeitplan
inkl. aller Anfangs-, End- und genauen
Pausenzeiten)
·
Referenten (Vor- und Nachname, Titel,
berufliche Tätigkeit und fachliche Qualifikation, evt. weitere
Informationen)
·
Veranstalter (vollständige Adresse und
Erreichbarkeit, inkl. Angabe der zuständigen
Kontaktperson)
Die
Berechnung der anrechenbaren Zeit in Form
von Bildungspunkten bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inkl.
Diskussion,
also abzüglich aller Pausen und Beiträgen wie „Begrüssung“,
„Einführung“ etc. Gegebenenfalls
sind auch Podiumsdiskussionen, Fallbesprechungen, Bestandesbesuche
unter
Anleitung etc. anrechenbar. Gemäss dem Reglement über die Vergabe von
Bildungspunkten (R-BPBO) werden nur ganze Stunden angerechnet (Auf-
bzw.
Abrundung).
Bitte helfen Sie uns, Rückfragen und
Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, indem Sie uns nur
vollständige
Anträge gemäss dem vorgegebenen Raster
einreichen.
Ihren Antrag mit sämtlichen Beilagen in
digitalisierter Form richten Sie bitte möglichst frühzeitig an die SVPM-Bildungskommission (info@tierzentrum-zum-rhy.ch).
Die Bearbeitung des vollständig eingereichten Antrages dauert
mindestens 2
Wochen, im Maximum 4 Wochen . Die SVPM-Bildungskommission entscheidet
auf Grund
Ihrer eingereichten Angaben. Der Entscheid wird schriftlich mit Kopie
an die
GST mitgeteilt.
Nicht-spezies- bzw. fachspezifische
Bildungsveranstaltungen werden vom Bildungsausschuss der GST
akkreditiert:
fortbildung@gstsvs.ch
Gebühren und
Zertifikate
Bei
der Anerkennung von
Bildungsveranstaltungen fallen folgende Gebühren
an:
Bearbeitung SVPM je
Veranstaltung
100.-
Bearbeitung
SVPM mehrerer gleicher Veranstaltungen in einem Antrag 120.-
Bearbeitung
SVPM mehrerer verschiedener oder mehr als
zwei-
tägiger Veranstaltungen
180.-
Sobald die Anerkennung einer
Bildungsveranstaltung durch die SVPM erfolgt ist, wird dem Veranstalter
und der
GST Bericht erstattet. Die GST stellt die Bescheinigung der
Bildungspunkte
(Teilnahmebescheinigungen) aus und sendet diese dem Veranstalter
fristgerecht
zu.
Kosten pro Bescheinigung
der
Bildungspunkte durch die
GST 5.-
(Basis: mitgelieferte Teilnehmerliste)
Versand-
und Portokosten gehen zu Lasten des
Veranstalters
Aufnahme
in Veranstaltungskalender
Anerkannte Bildungsveranstaltungen werden in
den elektronischen Veranstaltungskalender der SVPM und der GST
aufgenommen.
Erfolgt die Anerkennung frühzeitig, wird sie auch im
Veranstaltungskalender
des Schweizerischen Archiv für Tierheilkunde SAT publiziert.
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